Richtlinien für Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten
Richtlinien für Staudengrabstätten
Richtlinien für Marbelgrabstätten
Richtlinien für Pflanzengrabstätten
Richtlinien für Rasengrabstätten
Richtlinien für Grabstätten im Urnenwald
Richtlinien für Sternenkinder-Grabstätten
Informationen zur Aufstellung von Grabmalen
Die vorliegende Liste soll eine Hilfestellung sein, auch auf dem Friedhof Natur und Artenschutz zu unterstützen. Dafür werden geeignete Zwiebel- und Knollenpflanzen, Stauden und Gehölze vorgeschlagen, die die Artenvielfalt an Insekten, Vögeln und Säugetieren auf dem Friedhof fördern. Gleichzeitig wird Ihr Grab durch eine Bepflanzung mit mehrjährigen Stauden deutlich pflegeleichter als mit der üblichen saisonalen Bepflanzung.
Bitte beachten Sie zusätzlich die jeweiligen Richtlinien der Friedhofsverwaltung für Ihre Grabstätte.
Hier können Sie sich eine Übersicht über das Gelände des Waldfriedhofs veschaffen.
Hier können Sie sich eine Übersicht über das Gelände des Alten Friedhofs machen.
Waldfriedhof: Parkstraße 37
Alter Friedhof: Friedhofstraße 14
Sofern den zur Tragung der Bestattungskosten verpflichteten Personen nicht zugemutet werden kann die erforderlichen Kosten zu tragen, können sie einen Antrag bei dem Landkreis Harburg auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf nachfolgende Informationen zur Anmeldung einer Bestattung hin:
Für die Friedhöfe der Kirchengemeinde St. Paulus gilt die Friedhofsordnung und die jeweiligen Richtlinien.
Der Nutzungsberechtigte ist für die gesamte Nutzungsdauer der Grabstätte für die Standsicherheit mit verantwortlich. Eine Information dazu finden Sie hier...
Es sollen nur Grabmale einschließlich anderer Anlagen errichtet werden, die nachweislich in der Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne des „Übereinkommens 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ hergestellt sind.
Für jedes aufgestellte Grabmal ist eine Abnahmebescheinigung zwingend zu erbringen, dies gilt auch für erneut aufgestellte Grabmale nach erfolgter Beisetzung oder Nachschrift.
Bitte verwenden Sie die bereitgestellten Antragsformulare.
Jeden 3. Sonntag des Monats läd der Ökumenische Hospizdienst Buchholz e. V. von 15.00 bis 17.00 Uhr zum Trauertreff im Paulus-Haus ein.